Unternehmen bevorzugen seit vielen Jahren außergerichtliche Lösungen gegenüber langwierigen und oft teuren Gerichtsverfahren. Gerichte sind häufig überlastet, Richter verfügen über wenig Erfahrung in speziellen Materien des Handels und des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs. Interessengegensätze können unter Einbeziehung geschulter Rechtsberater auch von Kaufleuten so zum Ausgleich gebracht werden, dass nicht nur wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse erzielt, sondern auch rechtlich sichere Formulierungen gefunden werden, ohne oft langjährig gewachsene Geschäftsbeziehungen zu zerstören. Die hierbei angewendeten Techniken werden unter dem Begriff „alternative Konfliktlösung“ - auf Englisch ADR („Alternative Dispute Resolution“) zusammengefasst.
Unter „Arbitration“ versteht man Schiedsgerichtsverfahren. Dies sind förmliche Verfahren vor privaten Gerichten, die nach national oder international anerkannten Regeln außerhalb der staatlichen Gerichte durchgeführt werden können. Es können unter den Aspekten der Sachkunde und Fachkompetenz Schiedsrichter und Parteivertreter ausgesucht werden, die ohne Gefahr öffentlicher Gerichts-Berichterstattung helfen können, Streitigkeiten schnell und oft auch relativ preiswert einer Entscheidung zuzuführen. Diese kann – je nach Art des Verfahrens – auch zu einem vollstreckbaren Titel werden, der auch vom Gerichtsvollzieher anerkannt und zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Sicherung, Pfändung in Konto oder Immobilienvermögen, Zwangsverwaltung) verwendet werden kann
Ihr Ansprechpartner:
Frank E. R. Diem