Das Gesellschaftsrecht ist eine komplexe Materie, die rechtlich sehr formal geregelt ist und deswegen nicht nur guter Ideen bedarf, sondern auch einer sehr sorgfältigen Umsetzung in vertragliche Formulierungen. Ganz gleich ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: ein kompetenter Berater erkennt auch divergierende Interessen einzelner Gesellschafter und vermag Lösungen vorzuschlagen, die einen effektiven Rahmen für die beteiligten Gesellschafter bilden, die Geschäftsführer angemessen einbindet und auch für den Fall eines Gesellschafterstreits klare Regelungen enthält. Mit unserem Seniorpartner Frank E. R. Diem, seit vielen Jahren auch Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 vom Handelsblatt zu einem der besten Gesellschaftsrechtler Deutschlands gekürt. Unterstützt durch einen erfahrenen Senior Associate verfügt unser gesellschaftsrechtliches Referat die Expertise zur Gründung, Strukturierung, Neugliederung oder Auseinandersetzung einer Personengesellschaft [GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, Kommanditgesellschaft (KG)] oder jedweder Form der Kapitalgesellschaft [Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)]. Selbstverständlich können wir Ihnen auch bei Gesellschaftsgründungen im Ausland (innerhalb und außerhalb von Europa) behilflich sein, bzw. selbst durchführen.
Ihr Ansprechpartner:
Frank E. R. Diem